Invoice2go hat Kenntnis, dass bestimmte Unternehmen ggf. verpflichtet sind, spezifische Arten von Software zu verwenden, z. B. Software, die gesetzlichen Anforderungen entspricht, gemäß Änderungen örtlicher Gesetze in Großbritannien, Frankreich, Italien, Spanien, Deutschland und Portugal.
Invoice2go kann derzeit nicht bestätigen, dass es die spezifischen Anforderungen Ihres Landes an Rechnungssoftware für Ihr Unternehmen erfüllt. Sie müssen die für Ihr Unternehmen relevante, einzuhaltende Gesetzgebung heranziehen, um sich ein Bild darüber zu machen, ob Invoice2go weiterhin die richtige Rechnungssoftware für Sie ist.
Wir bieten jedoch die Integration mit Xero und QuickBooks an, Buchhaltungssoftware, die ggf. bei der Integration mit Invoice2go die entsprechenden Anforderungen der Rechnungsstellung des jeweiligen Landes erfüllt. Sie können jederzeit ein Xero-/QuickBooks-Konto erstellen und mit Invoice2go verknüpfen. Greifen Sie dazu über einen Computer auf Ihr Invoice2go-Konto zu und rufen Sie „Konto“ und dann „Einstellungen“ > „Mit Xero/QuickBooks verbinden“ auf. Um dies zu wiederholen: Sie müssen prüfen, ob dies den für Ihr Unternehmen relevanten gesetzlichen Anforderungen entspricht – wir können dies nicht für Sie tun. Lassen Sie sich ggf. im Hinblick auf die für Ihr Unternehmen geltenden Gesetze beraten.